Recht-Energieversorger stellt Mieter den Strom ab!
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Recht-Energieversorger stellt Mieter den Strom ab!
Recht- Versorger stellt Mieter den Strom ab!
Mieter sitzt im „Dunkeln“ und muss Stromabschaltung durch den Energieversorger hinnehmen. Trotz Zahlung der Nebenkosten inklusive der Stromrechnung eines Mieters an den Vermieter sitzt der Mieter nun im „Dunkeln“. Die Stromversorgung wurde vom Energieversorger eingestellt, da der Vermieter die Zahlungen des Mieters nicht an den Versorger weiterleitete.
Den Antrag auf eine einstweilige Verfügung lehnte das Landgericht Saarbrücken (Az.: 5 T 236/09)ab. Das Gericht hat für den Antrag keine rechtliche Grundlage gesehen, da zwischen Mieter und dem Energieversorgungsunternehmen kein Vertragsverhältnis bestehe. Somit hat der Mieter auch keinen Anspruch auf Leistungen, der Mieter könne lediglich selbst einen Vertrag mit dem Energieunternehmen abschließen.
Die Rechtslage stellt sich im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter anders dar. Hier kommt eine Unterbrechung der Wärme- und Wasserversorgung nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht. Nach einem Beschluss vom Landgericht München I Az.: 15 T 19143/05, dürfen Vermieter selbst bei einem säumigen Mieter die Versorgung der Wohnung nicht einstellen. Der Gebrauch der Wohnung ist durch den Vermieter zu gewähren. Durch Unterbrechung der Energiezufuhr, darf selbst bei nicht Bezahlung der Nebenkosten durch den Mieter Druck auf diesen ausgeübt werden. ( Oberlandesgericht Celle, Az.: 11 U 44/05 )
Bei eigenem Vertrag zwischen Mieter und Energieversorgungsunternehmen, kann der Versorger die Strom- oder Gaslieferung einstellen, wenn der Mieter seine Rechnungen nicht bezahlt. Der Energieversorger muss den Zahlungsrückstand anmahnen und die Einstellung der Energieversorgung androhen. In diesen Fällen kann das Sozialamt dem Mieter helfen. Eine Liefersperre kann mit Hilfe des Amtes verhindert werden.
Bei gewerblichen Mietverträgen sieht der Bundesgerichtshof ( XII ZR 137/07) bei einer Versorgungssperre durch den Vermieter keine Besitzverletzung. Diese sei daher rechtsmäßig wenn der Vermieter vom Mieter für die Versorgung kein Entgelt erhält.
Die Thematik ist sehr komplex und die Rechtsprechung von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Bei Problemen mit dem Mieter, Vermieter oder Energieversorger kann man auf rechtliche Hilfe demnach nicht verzichten.
Im Gegensatz zum gewerblichen Mieter kann ein Mieter von Wohnräumen einer Liefersperre durch den Vermieter mit einer einstweiligen Verfügung entgegenwirken.
4.9.2009 Silvio Klenner meinStrom.de
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